Inhalte und Prgramme, Vorteile, Abrechnung

Betriebliche Gesundheitsförderung kann direkt vor Ort im Unternehmen oder auch in einem Fitness- oder Bewegungsstudio in der Nähe stattfinden. Die Steuerfreiheit gilt für die im GKV-Leitfaden Prävention beschrieben Leistungen.

Sie betrifft die Felder „Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ mit den Präventionsprinzipien „Stressbewältigung und Ressourcenstärkung“ und „Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte.

Die Vorteile dieser Maßnahmen liegen auf der Hand: Arbeitgeber können mit Firmenfitness und Gesundheitsförderung passgenaue Maßnahmen für ihre Mitarbeiter erarbeiten oder von zertifizieretn Dienstleistern direkt in Anspruch nehmen (Egym2k – Kanonenberg GBR) Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst kümmern, sondern werden im Idealfall direkt vor Ort in die Maßnahme eingebunden. Auch Menschen, die sich für unsportlich halten und eher nicht in Fitnessstudios gehen würden, profitieren so davon.

Wie sieht es konkret mit dem Zuschuss zur Fitness durch den Arbeitgeber aus?

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter gerne steuerbegünstigt mit einem Zuschuss fürs Fitnessstudio unterstützen möchten, ist wichtig, dass diese Leistung nach § 3 Nr.34 zugelassen ist. Zum einen können Sie die monatliche Steuerfreigrenze von 50,00 € pro Angestellten nutzen. Innerhalb dieser steuerlichen Freigenze können Sie Mitarbeitern Sachleistungern ohne Steuer- und Sozialabgaben zukommen lassen. Die 50,00 € Grenze ist nicht an bestimmte Kurs- oder Fitnessangebote gekoppelt. Für Unternehmen ist es sogar möglich, Jahresverträge beim Fitnessstudio abzuschlie0en.

Kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio steuerlich absetzen?

Eine Firmenfitness-Mitgliedschaft  kann in den meisten Fällen als Sachbezug verbucht werden.

Seit Anfang 2022 dürfen Arbeitgeber bis zu 50 EUR monatlich pro Mitarbeiter dafür einsetzen – komplett frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben!

Bitte nehmen Sie für weitere Informationen mit uns Kontakt auf . Tel.: 0163 266 4593 oder schreiben Sie eine Mail

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